Erledigungen von Aufgaben des Kfz-Zulassungswesens durch die Gemeinde Hohenahr
Mögliche Vorgänge:
- Umschreibungen
- Umschreibungen von außerhalb
- Neuzulassung (nur möglich, sofern der Hersteller alle Daten an das Kraftfahrtbundesamt gemeldet hat)
- Außerbetriebsetzung (Abmeldung)
- Adressänderungen/Namensänderungen
- Wiederzulassung (Bei Wiederzulassung auf den gleichen Halter und Kennzeichenbeibehaltung muss die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorgelegt werden.)
Die Gemeinde hält KFZ-Schilder zum Kauf bereit (keine Wunschkennzeichen).
Nicht möglich sind:
- Technische Änderungen
- Kurzzeitkennzeichen
- Ausfuhrkennzeichen
- Rote Kennzeichen
- Ausstellung von Ersatzpapieren nach Verlust (Zulassungsbescheinigung I und/oder II)
Es empfiehlt sich, nähere Einzelheiten, insbesondere die Frage, ob die von Ihnen gewünschte Transaktion vom Bürgerbüro der Gemeinde Hohenahr erledigt werden kann, telefonisch unter 06446 9230-11 oder -12 abzufragen .
Weiter Informationen finden auf der Seite des Lahn-Dill-Kreises unter folgendem Link.