Veröffentlichungstext für amtliche Bekanntmachungen
Bauleitplanung der Gemeinde Hohenahr
- Änderung des Bebauungsplanes „Südlich Vogelsang“, Ortsteil Ahrdt
hier: Geltungsbereich und Verfahren
Allgemeine Ziele und Zwecke
Öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB
Geltungsbereich und Verfahren
Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB mit dem aus nachfolgendem Plan ersichtlichen Geltungsbereich durchgeführt.
Der Geltungsbereich entspricht dem Geltungsbereich des seit August 2020 rechtskräftigen Bebauungsplanes „Südlich Vogelsang“. Er wird wie folgt in der Gemarkung Ahrdt in Flur 3 abgegrenzt:
Im Norden: Wohnbebauung und Straße „Vogelsang“
Im Osten: landwirtschaftliche Flächen und Höhlingstraße
Im Süden: landwirtschaftliche Flächen und ehemaliger das haben wir doch gar nicht besprochen. Tennisplatz
Im Westen: Feldweg, dahinter landwirtschaftliche Flächen
Allgemeine Ziele und Zwecke
Folgende wesentlichen Änderungen werden vorgenommen:
- Herausnahme der Bauverbotszone (die Kreisstraße wurde herabgestuft)
- Erhöhung der maximal zulässigen Firsthöhe von 8,5 m auf 8 75 m
- Erhöhung der Zahl der Vollgeschosse auf 2
- Änderung der Traufhöhe bei Gebäuden mit Staffelgeschoss bzw. mit Flachdächern
Im Plangebiet ist entsprechend dem rechtskräftigen Bebauungsplan ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB
Der Bebauungsplan einschl. zugehöriger Begründung wird in der Zeit
vom 08.08.2022 bis einschließlich 09.09.2022
während der Dienststunden mit Publikumsverkehr zu jedermanns Einsichtnahme in der Verwaltung der Gemeinde Hohenahr, Rathausplatz 6, 35644 Hohenahr, öffentlich ausgelegt.
Die Öffnungszeiten der Verwaltung:
Montag – Freitag: 8:00 h – 12:00 Uhr und
Dienstag: 13:30 – 15:30 Uhr sowie
Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr
Die Einsicht in die Unterlagen kann auch außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Während des Besuchs im Rathaus muss eine medizinische oder FFP2-Maske getragen werden.
Grundsätzlich ist denkbar, dass sich während der öffentlichen Auslegung Änderungen ergeben. Es wird daher gebeten, die aktuellen Corona-Regeln zu beachten.
Es ist kein wichtiger Grund bekannt, der eine Verlängerung des Offenlegungszeitraumes erfordert.
Diese Bekanntmachung und die Unterlagen der öffentlichen Auslegung können auf der Internetseite der Gemeinde Hohenahr unter https://www.hohenahr.de/gemeinde/bekanntmachungen eingesehen bzw. im PDF-Format heruntergeladen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenahr
Markus Ebertz, Bürgermeister
14 Downloads
17 Downloads
15 Downloads