Bauleitplanung der Gemeinde Hohenahr Bebauungsplan „Südlich Vogelsang“, Gemarkung Ahrdt
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
Allgemeine Ziele und Zwecke
Öffentliche Auslegung gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenahr hat die Aufstellung des o.g. Planes beschlossen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind aus nachfolgendem Plan ersichtlich.
Die Flächen des Geltungsbereiches liegen in der Gemarkung Ahrdt in Flur 3 und werden im Wesentlichen von folgenden Nutzungen abgegrenzt:
Im Norden: Wohnbebauung und Straße „Vogelsang“
Im Osten: landwirtschaftliche Flächen und Höhlingstraße
Im Süden: landwirtschaftliche Flächen und Tennisplatz
Im Westen: Feldweg, dahinter landwirtschaftliche Flächen
Allgemeine Ziele und Zwecke
Es besteht eine erhebliche Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken im Ortsteil Ahrdt, die durch Aufstellung des Bebauungsplanes zumindest teilweise gedeckt werden sollen.
Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen. Er dient vor allem der städtebaulichen Ordnung im Planbereich einschließlich der Erschließung und der erforderlichen grünordnerischen Maßnahmen.
Öffentliche Auslegung gemäß § 13 b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung hat v. g. Entwurf des Bebauungsplanes einschl. Begründung zur öffentlichen Auslegung beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Die Bauleitplanung wird in der Zeit
vom 18.05.2020 bis einschließlich 26.06.2020
Das Rathaus ist während der Pandemie nur eingeschränkt geöffnet. Die Öffnungszeiten sind:
Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Wegen dieser verkürzten Öffnungszeiten wird für die Einsicht bei Anruf unter 06446/9230-0 sofort während der außerhalb der Pandemiezeit geltenden Öffnungszeiten geöffnet.
Diese Zeiten sind:
Montag – Freitag: 8:00 h – 12:00 Uhr
Dienstag: 13:30 – 15:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr
Grundsätzlich wird für die Einsichtnahme um vorherige telefonische Terminvereinbarung aus Sicherheitsgründen gebeten.
Nach telefonischer Terminvereinbarung kann die Einsicht auch außerhalb der o.g. Zeiten vorgenommen werden.
Diese Bekanntmachung und die Unterlagen der öffentlichen Auslegung können auf der Internetseite der Gemeinde unter https://www.hohenahr.de/gemeinde/bekanntmachungen eingesehen bzw. im PDF-Format heruntergeladen werden.
Die Öffentlichkeit wird während der Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Die Öffentlichkeit kann sich innerhalb des Offenlegungszeitraumes zur Planung äußern und Stellungnahmen abgeben. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenahr
Armin Frink
Bürgermeister