Bauleitplanung der Gemeinde Hohenahr
Bebauungsplan „Zimmermannsacker“, Gemarkung Hohensolms
hier: 2.öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch(BauGB) i.V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Die erste öffentliche Auslegung wurde vom 18.10.2021 bis 19.11.2021 durchgeführt.
Der Entwurf wurde nach der 1. öffentlichen Auslegung in wesentlichen Punkten geändert:
U.a. wurde der Geltungsbereich wesentlich verkleinert und die Zahl der max. zul. Vollgeschosse auf 2 erhöht.
Auch wurde die textliche Festsetzung, die die maximal zulässige First- und Traufhöhe vorgibt, geändert.
Die Bauleitplanung wird erneut aufgrund der oben genannten wesentlichen Änderungen in der Zeit
vom 16.05.2022 bis einschließlich 03.06.2022
während der Dienststunden mit vorheriger Terminabsprache unter Tel: 06446 9230-27 und 9230-28 zu jedermanns Einsichtnahme in der Verwaltung der Gemeinde Hohenahr, Rathausplatz 6, 35644 Hohenahr, öffentlich ausgelegt.
Die Öffnungszeiten der Verwaltung:
montags
dienstags mittwochs donnerstags freitags |
von 8.00h bis 12.00h
von 8.00h bis 12.00h und 13.30h bis 15.30h von 8.00h bis 12.00h von 8.00h bis 12.00h und 14.00h bis 18.00h von 8.00h bis 12.00h |
Die Einsicht in die Unterlagen kann auch außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Es ist kein wichtiger Grund bekannt, der eine Verlängerung des Offenlegungszeitraumes erfordert.
Diese Bekanntmachung und die Unterlagen der öffentlichen Auslegung können auf der Internetseite der Gemeinde Hohenahr unter https://www.hohenahr.de/gemeinde/bekanntmachungen eingesehen bzw. im PDF-Format heruntergeladen werden.
Die Unterlagen der öffentlichen Auslegung werden spätestens am 13.05.2022 auf die Internetseite gestellt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Die Stellungnahmen der 1. und 2. öffentlichen Auslegung werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.
Der Bebauungsplan wird für den in nachfolgender Abbildung dargestellten Geltungsbereich aufgestellt:
Die Flächen des Geltungsbereiches liegen am nordöstlichen Rand der Gemarkung Hohen-solms im Flur 10. Südlich grenzen die Grundstücke Nr. 13-33, nur ungerade Zahlen, des Hö-henwegs an. Am nördlichen und östlichen Rand der beiden Bauabschnitte liegen landwirt-schaftliche Flächen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die erhebliche Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken im Ortsteil Hohensolms gedeckt werden.
Es wird daher ein Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenahr
Armin Frink, Bürgermeister